Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1951 - 4 StR 839/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,328
BGH, 20.12.1951 - 4 StR 839/51 (https://dejure.org/1951,328)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1951 - 4 StR 839/51 (https://dejure.org/1951,328)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1951 - 4 StR 839/51 (https://dejure.org/1951,328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Pfeffertüte

§ 22 StGB, unmittelbares Ansetzen, Auflauern

Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der Pfeffertütenfall: Unmittelbares Ansetzen schon beim Auflauern?

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 514
  • MDR 1952, 243
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    In der Sache nicht anders verstand die Rechtsprechung schon bisher den Bewertungsmaßstab, wenn sie das Versuchsstadium auf Handlungen erstreckte, die "im ungestörten Fortgang unmittelbar" zur Tatbestandserfüllung führen sollten (vgl. BGH NJW 1952, 514 Nr. 24 und 1954, 567 Nr. 24; BGH GA 1953, 50; BGH, Urteil vom 3. November 1959 - 1 StR 393/59) oder wenn sie den Versuch mit Handlungen beginnen ließ, die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandsverwirklichung standen (vgl. BGHSt 22, 81, 82; BGH bei Dallinger MDR 1973, 728).
  • BGH, 20.11.1953 - 2 StR 312/51

    Rechtsmittel

    Der Angriff in Richtung auf das Schutzobjekt muss derart begonnen sein, dass die Herbeiführung des Erfolges im unmittelbaren Anschluss nahegerückt und das geschützte Rechts gut unmittelbar gefährdet ist (BGH NJW 1952, 514).

    Der Gang zum Tatort und das Lauern auf das Opfer sind regelmässig nur Vorbereitungshandlungen, doch hat die Rechtsprechung beim Raub und Diebstahl schon folgende Tätigkeiten als Anfang der Ausführung und damit als Versuch gewertet: Das Heranschleichen an eine Bodenkammer, aus der gestohlen werden sollte (RGSt 54, 254; 70, 201); das Betreten eines Ladens unter Verschliessen der Tür, um den Ladeninhaber zu berauben (RGSt 69, 327); das Warten mit angelegter Pistole vor der Türe, durch die das Opfer sogleich treten soll (RGSt 77, 1); das Lauern auf das Opfer mit einer Keule in der Hand, wenn der Täter das Opfer vorbeigehen lässt und ihm folgt, um es niederzuzuschlagen (RG JW 1925, 1495); die Verfolgung eines Kraftfahrers mit einem Fahrrad, um ihn beim nächsten Halten zu überfallen (RG HRR 1936, 1204); das Lauern auf das Opfer an der Strassenbahn, wobei der Täter eine zu benutzende Pfeffertüte schon in der Hand hält, auch wenn das Opfer nicht mit der Bahn fährt (BGH NJW 1952, 514).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob allen diesen Entscheidungen zuzustimmen ist, insbesondere auch der letzten Entscheidung des 4. Senats (dagegen schon Mezger NJW 1952, 514).

  • BGH, 08.01.1963 - 5 StR 567/62

    Rechtsmittel

    Mit Recht macht zwar insbesondere die Revision des Angeklagten E. darauf aufmerksam, daß gegen die von der Strafkammer zur Unterstützung ihrer Ansicht herangezogene Entscheidung BGH NJW 1952, 514 24 von Mezger in der Anmerkung hierzu Bedenken erhoben worden sind.

    Der Senat braucht aber nicht zu entscheiden, ob diese Zweifel in einem Falle, wie er der in NJW 1952, 514 mitgeteilten Entscheidung zugrunde lag, berechtigt sind.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht